Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht oder Schadenersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat.

Ist ein Schaden einmal eingetreten, muss gefragt werden, wer den Schaden zu tragen hat (Schadenstragung). Grundsätzlich trifft der Schaden denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet („casum sentit dominus“). Wenn allerdings besondere Gründe („Zurechnungsgründe“) vorliegen, gewährt die Rechtsordnung der geschädigten Person einen Ersatz für den erlittenen Schaden. Dabei soll eine Überwälzung des Schadens stattfinden.


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